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Steuerberater in Villingen
Fürst und PartnerEcke Kaufhausgasse/Rietstraße in Villingen

    Für Unternehmen jeder Rechtsform und Größe (Einzelunternehmer, Freiberufler, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, etc.) werden insbesondere folgende Leistungen angeboten:

Unternehmensgründungen, Wirtschaftsberatung

    Existenzgründungsberatung, Rentabilitätsvorausschau, Finanz- und Liquiditätsvorausschau, Kosten- und Leistungsrechnung, Unterstützung bei Verhandlungen mit den Banken. Nicht zuletzt erstellt Fürst & Partner Steuerberatungsgesellschaft für Sie Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen, Kosten- und Leistungsrechnungen, Sie können Beratungen für Existenzgründer in Anspruch nehmen und Ihr Unternehmen bewerten lassen. Finanzierung ist ein ebenso selbstverständlicher Begriff wie Rating und Basel II. Für Kreditgespräche bei Kreditinstituten wird Ihnen bei der Vorbereitung und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen geholfen.

   Wir besorgen für Unternehmen rund um das Bauhandwerk die erforderliche Bescheinigung gem. § 48b EStG.

    Sie erhalten die erforderliche Unterstützung sowohl bei der Wahl der Rechtsform eines neu gegründeten Unternehmens als auch bei durchzuführenden Umwandlungen - beispielsweise zur Aufnahme von Gesellschaftern oder zur Erreichung von Haftungsbegrenzung.

Erstellung von Buchführungen und Jahresabschlüssen

    Neben der Verbuchung von laufenden Geschäftsvorfällen werden für Sie die Umsatzsteuervoranmeldungen gefertigt. Betriebswirtschaftliche Auswertungen geben Ihnen einen zeitnahen Überblick über die Situation Ihres Unternehmen. Zum Jahresabschluss - der selbstverständlich auch anhand der von Ihnen selbst gefertigten Buchführung erstellt wird - zählen  neben Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der Anhang und der Lagebericht. Sofern keine gesetzliche Buchführungspflicht besteht und auch keine Bilanz auf freiwilliger Basis aufgestellt wird, fertigen wir für Sie die Einnahmen-Überschussrechnung nach der im Steuerrecht gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung.

   Wir erstellen u.a. Arztbuchführungen und führen Baulohnabrechnungen durch.

    Besonderes Augenmerk wird auf Steuergestaltung im Sinne einer Steueroptimierung gelegt. Sie sollen schließlich nicht mehr bezahlen als Sie unbedingt müssen.

Lohnabrechnungen

    Lohnsteueranmeldungen und Meldungen zur Sozialversicherung sind ebenso selbstverständlich wie die Unterstützung bei Außenprüfungen durch das Finanzamt und durch die Sozialversicherungsträger. Sie erhalten die laufenden Lohnabrechnungen und - sofern Sie keine Abbuchungen wünschen - die vorbereiteten Überweisungsvordrucke.

Steuererklärungen, Außenprüfungen

    Fürst & Partner Steuerberatungsgesellschaft ist für Sie der Puffer vor dem Finanzamt. Sämtliche Steuererklärungen werden erstellt und die von den zuständigen Behörden erlassenen Steuerbescheide geprüft. Bei Rechtsstreitigkeiten werden Sie sowohl vor den Finanzbehörden als auch vor den Finanzgerichten vertreten.

    Sie erhalten Unterstützung bei Außenprüfungen durch das Finanzamt und bei Sozialversicherungsprüfungen durch die zuständigen Träger.

Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger

    Jede Kapitalgesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse regelmäßig im elektronischen Bundesanzeiger - dem zuständigen Organ des Bundesministeriums für Justiz - zu veröffentlichen. Zur Vermeidung eines Zwangsverfahrens sollte diese Verpflichtung unbedingt eingehalten werden. Auf Wunsch erledigen wir für Sie die korrekte Übermittlung dieser Daten an den Verlag in Köln.

Prüfungen

   Es werden sowohl freiwillige Jahresabschlussprüfungen als auch gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen - beispielsweise nach der Makler- und Bauträgerverordnung - durchgeführt. Sie erhalten hier auch den Prüfungsbericht, den das Duale System Deutschland für die Verwendung des grünen Punkts verlangt.


    Wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an die "Fürst & Partner Steuerberatungsgesellschaft" und vereinbaren einen ersten Besprechungstermin. Sie können auch gerne unter der Rubrik Kontakt das dortige Formular ausfüllen. Sie erhalten unverzüglich Antwort.

 

©  2009 Fürst & Partner

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