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Steuerberater in Villingen
Fürst und PartnerNiedere Straße in Villingen

   Für Privatpersonen werden insbesondere folgende Leistungen angeboten:

Beratungen in allen laufenden steuerlichen Angelegenheiten

    Hierzu zählt beispielsweise die Erstellung von Einkommensteuererklärungen, Steuererklärungen von Gemeinschaften (Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, etc.), Erbschaft-/Schenkungsteuererklärungen und der Antrag auf Altersvorsorgezulage. Es wird für Sie gegebenenfalls die Erstattung der von den Kreditinstituten einbehaltenen Abgeltungssteuer beantragt und die Ausstellung von Nichtveranlagungsbescheinigungen in die Wege geleitet. Darüber hinaus können Sie hier Ihre Haushaltshilfe anmelden lassen, es werden die Lohnabrechnungen erstellt und Ihnen wird geholfen, die vom Staat vorgesehenen Steuervergünstigungen für den/die Beschäftigte/n in Anspruch zu nehmen. Falls Ihnen vom Vermieter oder der Hausverwaltung in der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Dienstleistungen gem. § 35a EStG bescheinigt wurden, dann können wir für Sie die Anrechnung auf Ihre Einkommensteuerschuld beantragen. Das gilt auch für Handwerkerrechnungen, soweit diese über ein Bankkonto bezahlt wurden.

    Die vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheide werden geprüft und bei Unstimmigkeiten Rechtsmittel eingelegt. "Fürst & Partner Steuerberatungsgesellschaft" vertritt Sie vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten bei steuerrechtlichen Streitigkeiten einschließlich Steuerstrafverfahren.

Beratungen in Finanzentscheidungen

    Zur Entscheidungshilfe werden Ihnen die steuerlichen Auswirkungen von Kapitalanlagen aufgezeigt und es wird Ihnen geholfen, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden, die beispielsweise bei Spekulationsgeschäften entstehen können. Sie erfahren die steuerlichen Risiken bei konkreten Anlageentscheidungen. Zur Frage, inwieweit eine Riesterrente für Sie sinnvoll ist, erhalten Sie die maximale Zulage ermittelt, die Sie vom Staat erhalten können und es wird für Sie der notwendige Antrag beim Finanzamt gestellt.

Erbschaft und Schenkung

    Bei steuerrechtlichen Fragen sowohl hinsichtlich der Gestaltung des Testaments als auch zur vorweggenommenen Erbfolge (Ausschöpfung von Freibeträgen, Auswirkungen beim Beschenkten, etc.) erhalten Sie ebenso Rat wie zu Fragen der Gestaltung von Schenkungen. Ehebedingte Zuwendungen und mittelbare Grundstücksschenkungen sind für Ihre Berater genauso geläufige Begriffe wie gemischte Schenkung oder Schenkung unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs.

 

 

©  2009 Fürst & Partner

 

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